Elterngeld

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Lohn zu spät gezahlt: Arbeitgeber haftet für Elterngeld-Lücke

Elterngeld soll Familien dabei helfen, die Einkommenslücke während der Elternzeit zu schließen. Wie viel gezahlt wird, hängt dabei von den Einkünften vor der Geburt ab: je höher Lohn oder Gehalt, desto höher fällt auch das Elterngeld aus. Ist dieses allerdings geringer, weil ein(e) Mitarbeiter(in) ihren/seinen Lohn mit mehrmonatiger Verspätung erhält, muss der Arbeitgeber im Zweifel […]

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Elterngeld

Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 8/16 R).

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