Minderheitenschutz gilt nicht nur für diverses Geschlecht
Bei einer Betriebsratswahl darf der Minderheitenschutz für das diverse Geschlecht nicht zu Lasten anderer Minderheitengeschlechter gehen. Das entschied das Arbeitsgerichts Berlin und erklärte die Betriebsratswahl bei einem Anbieter von Software für E-Commerce-Unternehmen für unwirksam. Das war der Fall Im Betrieb der Arbeitgeberin waren ausweislich der Wählerliste 45 Personen weiblichen Geschlechts, 56 Personen männlichen Geschlechts und […]
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