BAG: Betriebsratsvorsitzender kann nicht Datenschutzbeauftragter sein
Der Vorsitz im Betriebsrat steht den Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten des Arbeitgebers typischerweise entgegen. Dies berechtigt den Arbeitgeber, die Bestellung zum Datenschutzbeauftragten zu widerrufen – so das Bundesarbeitsgericht. Darum geht es Der bei dem beklagten Konzernunternehmen angestellte Kläger ist Vorsitzender des Betriebsrats und in dieser Funktion teilweise von der Arbeit freigestellt. Mit Wirkung zum 1. Juni […]
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