Kündigung wegen mehrfachen Zuspätkommens
Wer mehrfach zu spät kommt, riskiert eine Kündigung. Allerdings muss er vorher klar formulierte Abmahnungen erhalten haben. Sind mehrere Abmahnungen zeitgleich erfolgt, verlieren sie ihre Warnfunktion. Die Kündigung ist folglich unwirksam – so nun das LAG Köln. Das ist der Fall Ein Beschäftigter in der Produktion erhält im März 2021 mehrere Abmahnungen wegen Zuspätkommens. Anfang […]
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