Bloße Teilnahme an »Potsdamer Treffen« rechtfertigt keinen fristlosen Rauswurf
Kürzlich sorgten Berichte über ein Treffen von verschiedenen rechten Gruppen und Politikern in Potsdam im November 2023, bei dem Pläne für Massenabschiebungen diskutiert worden sein sollen, für Aufregung. Allerdings genügt die bloße Teilnahme an diesem Treffen nicht, um die fristlose Kündigung einer langjährigen städtischen Angestellten zu rechtfertigen – so das Arbeitsgericht Köln. Darum geht es […]
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