Blauer Himmel und Gabelstapler
Ein Arbeitnehmer steht auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihn beim Luftschnappen in einem Pausenbereich ein Gabelstapler anfährt. Auch dann verwirklicht sich eine „spezifische betriebsbezogene Gefahr“, so das Landessozialgericht Baden-Württemberg. Darum geht es Der Kläger des Verfahrens wohnt im Rhein-Neckar-Kreis. Als gerade ihm keine konkrete Arbeit zugewiesen war, hielt er sich erlaubterweise in […]
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