Verdachtskündigung wegen fehlerhafter Zeiterfassung in Ordnung
Der dringende Verdacht einer Manipulation an der Zeiterfassung kann eine Kündigung rechtfertigen, da das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem erheblich zerstört ist. Eines Beweises des Arbeitszeitbetrugs bedarf es letztlich nicht. Das war der Fall Ein Beschäftigter einer städtischen Behörde arbeitet in der Regel in der Dienststelle. Für mobiles Arbeiten benötigte er die Zustimmung seiner Führungskraft. […]
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