Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt
Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.
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