Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Prof. Dr. Wolfgang Däubler im Interview: Kontinuierliches Engagement in Arbeitsrecht und Bildung

„Im Ruhestand“ vermeldet die Website der Universität Bremen über Prof. Dr. Wolfgang Däubler, der 1971 dem Ruf auf den Lehrstuhl für deutsches und europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht folgte. Von Ruhestand kann jedoch absolut keine Rede sein: Wolfgang Däubler fördert den Nachwuchs und berät politisch. Zudem lehrt und publiziert der inzwischen 84-Jährige (sic!) nach wie vor in einem Umfang und einer Vielfalt, die ihresgleichen sucht. Auszugsweise und beispielhaft: Er ist Mitherausgeber der im BUND Verlag erscheinenden Kommentare zum Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht sowie Autor von Beiträgen für die Zeitschriften „Arbeitsrecht im Betrieb“, „Computer und Arbeit“, „Arbeit und Recht“ sowie „Der Personalrat“.

Prof. Dr. Wolfgang Däubler: Arbeitsrecht und KI

Wolfgang, warum bist du gern als Dozent tätig?

Durch Diskussionen und Fragen erfahre ich, welche Probleme in den Betrieben gerade aktuell sind. Außerdem kann ich meine Überlegungen ein wenig unter die Leute bringen und dabei direkt sehen, ob ich richtig liege oder nicht. Bisweilen ist es mir auch möglich, bei konkreten Problemen im Betrieb weiterzuhelfen.

Warum arbeitest du gern mit der IGBCE BWS zusammen?

Weil ich viele freundliche, an mehr Wissen interessierte Menschen treffe und ich frei meine Meinung sagen kann. Das hängt auch ein wenig damit zusammen, dass die IGBCE immer ehrlich das sagt, was sie wirklich will. Das ist anders als bei einer Gewerkschaft, die die Konfrontation predigt und spätestens bei der nächsten Tarifrunde doch bei einem sehr sozialpartnerschaftlichen Ergebnis landet. Auf Kritik wird sie äußerst empfindlich reagieren, ja, die Kritiker nicht mehr einladen oder sie symbolisch in die Ecke stellen. Das riskiert man bei der IGBCE nicht.

Welche Themen behandelst du?

Meistens werde ich zu Themen eingeladen, die ich in einem Buch oder einem Aufsatz behandelt habe. Dazu kommt ein bestimmter Ruf: Man steht für gewisse Themen und Positionen – und davon gehen die Einladenden aus. In meinem Fall sind häufig Digitalisierung und Datenschutz, das Betriebsverfassungsrecht und manchmal auch die Geschichte der Betriebsverfassung inhaltliche Schwerpunkte. In jüngster Zeit habe ich über Klimaschutz und Arbeitsbeziehungen gearbeitet; dazu ist das Interesse stärker, als ich es vermutet hatte. Ab und zu erhält man auch Anfragen zu allgemeinen Themen wie: „Was gibt es Neues im Arbeitsrecht?“ Dann muss man als Referent jederzeit auf dem Laufenden sein.

Wie bereitest du dich auf die Seminare/Vorträge vor?

Da ich immer zu einem bestimmten Themenkreis eingeladen werde, habe ich in aller Regel die nötigen Informationen präsent. Dazu erstelle ich dann Stichworte. Ein ausformuliertes Manuskript habe ich praktisch nie – das abzulesen, würde die Zuhörer*innen auch nur ermüden. Natürlich redet man auf der Grundlage von Stichworten nicht perfekt oder gar druckreif, aber das schadet nicht. Hauptsache ist, dass man bestimmte Inhalte rüberbringt. Wenn ich mal über neueste Entscheidungen oder neue Gesetze referiere, lese ich natürlich einige Aufsätze und bereite mich mit sehr viel mehr Aufwand vor.

Wie sieht dein persönlicher Ausgleich für eine perfekte Work-Life-Balance aus?

Bei mir ist die Arbeit Teil meines Lebens und kein Fremdkörper, den ich mit dem „eigentlichen Leben“ in Einklang bringen müsste. Das hängt damit zusammen, dass ich weithin selbst bestimmen kann, was ich tue und wovon ich lieber die Finger lasse. Mit gewissen Einschränkungen galt das bereits während meiner aktiven Zeit an der Universität. Deshalb kann man ein solches Modell nicht auf Menschen übertragen, die ihr tägliches Pensum von anderen oder von einem System vorgesetzt bekommen. Im Übrigen sollte man eine solche Lebensweise nicht idealisieren, auch da gibt es Ärger und Enttäuschung und mitunter (selbst verursachten) Stress. Und nebenbei gesagt: Eine Familienfeier kann anstrengender sein als ein Seminar mit Student*innen.

Mehr Informationen über Prof. Dr. Wolfgang Däubler und seine Arbeit findet ihr hier. Wir haben außerdem ein Interview mit Herrn Däubler über sein Spezialwissen im Bereich KI und Arbeitsrecht geführt. Das Interview findet ihr hier.

Ihr wollt Herrn Däubler einmal live erleben und sein Wissen aufsaugen? Dann kommt zu unseren Arbeitsrechtstagen 2024, wo er in einem Vortrag Praxisbeispiele zum Thema KI und Arbeitsrecht gibt und auf damit einhergehende Rechtsprobleme eingeht.