Aufgrund der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett kürzlich beschlossen, die Corona-Sonderregeln bei der Grundsicherung für Arbeitslose bis zum 31. Dezember 2020 zu verlängern. Damit wird auch die Mittagsverpflegung in Einrichtungen für Kinder und Menschen mit Behinderung, wenn die Schule oder Einrichtung pandemiebedingt schließen muss, bis zum Jahresende gesichert.
Die Vereinfachter-Zugang-Verlängerungsverordnung mit Regelungen zu befristeten Einschränkungen der Vermögensprüfungen, zur befristeten Anerkennung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie zur Vereinfachung bei der Bewilligung vorläufiger Leistungen war ursprünglich bis Ende September 2020 begrenzt.
Die neue Verordnung soll zudem bis zum Ende des Jahres sicherstellen, dass Kinder im Rahmen des Teilhabepakets weiterhin ein Mittagessen erhalten, wenn ihre Schule oder die Tagespflegeeinrichtung pandemiebedingt schließt. In diesem Fall kann das Mittagessen zur Abholung oder Lieferung bereitgestellt werden. Auch für Menschen mit Behinderung steht bis 31. Dezember 2020 weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung.
- ALG-2 Bescheid und Geld: Sergey Kohl I AdobeStock