Betriebsrat kann Liste der schwerbehinderten Beschäftigten einschließlich der leitenden Angestellten verlangen

Be­triebs­rä­te kön­nen, ebenso wie die SBV, vom Ar­beit­ge­ber eine voll­stän­di­ge Liste der schwer­be­hin­der­ten/ gleichgestellten Ar­beit­neh­mer ver­lan­gen. Diese muss auch die Gruppe der leitenden Angestellten umfassen. Das war der Fall Der Betriebsrat eines Entsorgungsunternehmens wollte von diesem eine Liste über alle im Betrieb des Unternehmens beschäftigten schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen haben. Um Bedenken des Arbeitgebers […]

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