Auflösung des Betriebsrats wegen Datenschutz- und Freistellungsverstößen

Ein Betriebsrat kann aufgelöst werden, wenn das Gremium schwerwiegend gegen seine Pflichten verstößt. Das Gericht nimmt dafür eine Gesamtschau der nachweisbaren Verstöße vor. Eine Auflösung begründen können auch Datenschutzverletzungen und übermäßige Freistellungen – so das Arbeitsgericht Elmshorn. Darum geht es Die Arbeitgeberin ist eine kommunale Verkehrsgesellschaft in privater Rechtsform. Sie beschäftigt 168 Mitarbeiter. Bei ihr […]

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