Mitarbeiterüberwachung

Kein Folgenbeseitigungsanspruch bei Verstoß gegen Mitbestimmung

Hat ein Arbeitgeber mitbestimmungswidrig seine Belegschaft überwacht, kann der Betriebsrat nur durchsetzen, dass er das Überwachen selbst einstellt. Der Arbeitgeber muss nicht alle Folgen beseitigen, indem er veranlasst, dass die an Dritte weitergegebenen Daten gelöscht werden– so das BAG. Die Digitalisierung der heutigen Arbeitswelt erlaubt ein engmaschiges Überwachen der Arbeitsleistungen. Da wäre es wichtig, dass […]

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Keine Überwachung von Mitarbeitern ins Blaue hinein

Unternehmen dürfen ihre Beschäftigten nur überwachen lassen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Überwachungen ins Blaue hinein aufgrund pauschaler Vermutungen sind unzulässig. Die gewonnenen Beweise sind im Kündigungsschutzprozess nicht verwertbar – so hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschieden.

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