Weiterleiten intimer Fotos strafbar

2.500 Euro Entschädigung für das Weiterleiten von Nacktfotos

Einem Angestellten, dessen Mitarbeiterin intime Fotos von ihm weitergeleitet hatte, steht dafür eine Entschädigung von 2.500 € zu. Das Weiterleiten von Nacktfotos am Arbeitsplatz unter Kolleg:innen ohne Zustimmung der abgebildeten Person verletzt deren Persönlichkeitsrecht erheblich – so das LAG Rheinland-Pfalz. Das war der Fall Zwischen einem kaufmännischen Angestellten und seiner Kollegin, die sich ein Büro […]

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