Konzernbetriebsrat kann Präsenzsitzung trotz Corona abhalten
Einem Konzernbetriebsrat (KBR) kann die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzveranstaltung nicht verboten werden, wenn der KBR die Sitzung unter Beachtung der örtlichen Gesundheitsvorschriften abhalten kann. Wie das Arbeitsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden hat, fehlt es an einer Rechtsgrundlage für das Verbot. Ein gesteigertes Corona-Restrisiko müsse der Arbeitgeber hinnehmen.
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