Nur dreiwöchige Sperre bei Arbeitslosengeld-Bezug
Die Bundesagentur für Arbeit hat auf das Sperrzeit-Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. Juni 2019 reagiert und verhängt vorerst während des Bezugs von Arbeitslosengeld nur noch dreiwöchige Sperrzeiten, wie die »Soziale Sicherheit« 8/2019 berichtet.
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