Soziale Netzwerke haben sich in den vergangenen Jahren immer weiterentwickelt. Sie nehmen einen großen Teil im täglichen Leben ein und ermöglichen uns, mit Kollegen, Freunden und Bekannten aus aller Welt in Kontakt zu bleiben. Etwa 80 Prozent aller Internetnutzer besitzen einen Social-Media-Account, knapp 70 Prozent davon sind regelmäßig aktiv.
Doch nicht nur im Privatleben spielen Social-Media-Kanäle täglich eine große Rolle. Auch Arbeiten 4.0 – generell im Betrieb und speziell im Betriebsrat – ist digital und vernetzt: Es ermöglicht neue Arbeitsformen, unterstützt den Austausch von Ideen und Meinungen, prägt die Wahrnehmung innerhalb der Belegschaft und in der Öffentlichkeit. Wichtig ist dafür, dass die Akzeptanz der Beschäftigten vorhanden ist. Besonderes Augenmerk bei der Umsetzung ist dabei auf Persönlichkeitsrechte und Datenschutz zu legen.
Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat mitzubestimmen, wenn technische Einrichtungen dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung von Arbeitnehmern zu überwachen. Hier reicht es aus, wenn die technische Einrichtung sich objektiv eignet, Leistung oder Verhalten zu kontrollieren!
Du möchtest mehr über die Potenziale von Social Media für deine BR-Arbeit erfahren – und hast Interesse an einem darauf ausgerichteten Seminar? Schreibe uns einfach eine E-Mail an projekte-bws@igbce.de!