Bewerber*in kann Information der Interessenvertretung bestreiten
Um Diskriminierungsindizien darzulegen, genügt die bloße Vermutung, dass der Arbeitgeber den Personalrat, den Betriebsrat oder die Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines Schwerbehinderten nicht unterrichtet hat. Der schwerbehinderte Bewerber, der ein Studium der Wirtschaftswissenschaften absolviert hat, bewarb sich auf eine im Internet ausgeschriebene Stelle als »Scrum Master Energy (m/w/d)«. Im Bewerbungsschreiben hat er auf seine bestehende […]
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