Drohungen gegen Betriebsräte verboten

Der Arbeitgeber darf die Arbeit des Betriebsrats nicht dadurch behindern, indem er den Betriebsratsmitgliedern droht, sie abzumahnen oder ihr Gehalt zu kürzen, wenn sie an einer Betriebsratssitzung teilnehmen wollen. Hält der Arbeitgeber eine Betriebsratssitzung für unzulässig, muss er stattdessen den rechtlichen Weg beschreiten – so das LAG Düsseldorf. Das war der Fall Der Betriebsrat einer […]

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