EuGH: Klagefrist für Schwangere muss angemessen sein
Für Kündigungsschutzklagen gilt eine strenge Drei-Wochen-Frist. Eine Ausnahme gilt für Frauen, die erst nach der Kündigung von ihrer Schwangerschaft erfahren. Die Zwei-Wochen-Frist für eine verspätete Zulassung könnte für schwangere Arbeitnehmerinnen im Einzelfall aber zu kurz bemessen sein – so der Europäische Gerichtshof. Darum geht es Das Arbeitsgericht (ArbG) Mainz will geklärt wissen, ob die Zweiwochenfrist […]
EuGH: Klagefrist für Schwangere muss angemessen sein Read More »