Schwangerschaft

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Auskunftsanspruch des Betriebsrats umfasst auch Schwangerschaftsmitteilung

Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats nach § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG umfasst alle Informationen, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Das gilt auch für das Datum der Schwangerschaft. Das BAG hat damit die Betriebsratsarbeit gestärkt, indem es klargestellt hat, dass Rechte des Betriebsrates nicht zur Disposition der Einzelnen stehen auch wenn es um sensible […]

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Datenschutz - Überwachung des Mutterschutzgesetzes

Namentliche Mitteilung der Schwangeren an den Betriebsrat ist Pflicht!

Datenschutz wird mittlerweile im öfter gegen den Betriebsrat eingesetzt. Auch in einem von uns betreuten Betrieb ist dies bereits vorgekommen. Der Arbeitgeber will mit Blick auf Compliance und den zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz dem Betriebsrat nicht die Namen der Schwangeren mitteilen, es sei denn, dass sie der Mitteilung an den Betriebsrat nicht innerhalb von

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