Keine Erleichterungen für Klage auf Überstundenvergütung
Um eine Vergütung für Überstunden einzuklagen, muss der Arbeitnehmer beweisen, dass er Mehrarbeit geleistet und der Arbeitgeber die Überstunden zumindest geduldet hat. Ein Arbeitsgericht wollte die Beweislast zugunsten der Arbeitnehmer verschieben, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten nicht präzise erfasst. Das ist allerdings rechtlich nicht haltbar, so nun das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das war der Fall Vor […]
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