Anspruch auf Notebooks für Videositzungen auch bei gleichem Schichtplan

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Betriebsrat Tablets oder Notebooks für Betriebsratssitzungen per Videokonferenz zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch, wenn alle Betriebsratsmitglieder an den Sitzungstagen in die gleiche Schicht eingeteilt sind – so das LAG München. Das war der Fall Die Arbeitgeberin ist ein bundesweit tätiges Unternehmen im Textileinzelhandel. In einer Filiale gibt es […]

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