Teilzeitbeschäftigte: Verdoppelung der Arbeitszeit, Verdoppelung der Zulage

Das BAG hat einen wichtigen Meilenstein für die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gesetzt: Eine Beschäftigte, die zuvor in Teilzeit beschäftigt war und ihre Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstockte, hat auch einen Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung ihrer Leistungszulage. Verdoppelt sich die Arbeitszeit, verdoppelt sich auch die Zulage. Die Arbeitnehmerin war von 1998 bis Juni 2007 bei […]

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