Arbeitszeit

Heizungskontrolle im Homeoffice ist unfallversichert

Frieren am Arbeitsplatz – das darf nicht sein! Das gilt auch für den häuslichen Arbeitsbereich. Das Bundessozialgericht hat deshalb einen Unfall des Arbeitnehmers beim Überprüfen seiner Heizung während des Homeoffice als Arbeitsunfall eingestuft. Das war der Fall Der Arbeitnehmer arbeitete von zu Hause in seinem Wohnzimmer. Während des Arbeitens bemerkte er, dass die Heizkörper überall […]

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Teilzeitbeschäftigte: Verdoppelung der Arbeitszeit, Verdoppelung der Zulage

Das BAG hat einen wichtigen Meilenstein für die Rechte von Teilzeitbeschäftigten gesetzt: Eine Beschäftigte, die zuvor in Teilzeit beschäftigt war und ihre Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle aufstockte, hat auch einen Anspruch auf eine entsprechende Erhöhung ihrer Leistungszulage. Verdoppelt sich die Arbeitszeit, verdoppelt sich auch die Zulage. Die Arbeitnehmerin war von 1998 bis Juni 2007 bei

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Zu spät zur Arbeit wegen Streik: Das gilt für Beschäftigte

Streiks im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sind unbeliebt, aber legitime Mittel des Arbeitskampfs. Wer als Arbeitnehmer nicht im Ausstand ist, muss dennoch pünktlich zur Arbeit kommen. Sonst drohen im Einzelfall Abmahnungen oder Lohnkürzungen. Denn das Wegerisiko trägt jeder Arbeitnehmer selbst. Hier einige Tipps, wie Beschäftigte dem Ärger vorbeugen können. Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer Ein wichtiger

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Dienstplan muss gerecht sein

Der Arbeitgeber kann im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der Arbeitszeit bestimmen. Dabei muss er aber er auch die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Ein Dienstplan muss billig und gerecht sein. Das war der Fall Die Arbeitnehmerin ist bei einem ambulanten Pflegedienst mit 40 Stunden pro Woche beschäftigt. Ihre konkrete Arbeitszeit legt die Arbeitgeberin monatlich im

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Das sind die wichtigsten Gesetzesänderungen 2024

Der Mindestlohn steigt, das Hinweisgeberschutzgesetz gilt fast überall, die Betriebsratsvergütung kommt und das Arbeitszeitgesetz wohl noch nicht. Im nächsten Jahr treten wieder zahlreiche Gesetze in Kraft, andere sind noch in der Planung. Das neue Jahr steht in den Startlöchern – und mit ihm eine Menge Änderungen. Hier ein Überblick, was Beschäftigte und Interessenvertreter wissen müssen:

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BAG: Wann man in der Freizeit dienstliche Nachrichten lesen muss

Von der Regel „Dienst ist Dienst, Freizeit ist Freizeit“ macht das BAG eine wichtige Ausnahme: Erlaubt eine Betriebsvereinbarung dem Arbeitgeber, den Schichtbeginn eines Arbeitstages noch bis 20 Uhr des Vortages flexibel festzulegen, müssen Beschäftigte eine dienstliche SMS dazu auch in ihrer Freizeit annehmen und sich am Folgetag danach richten. Darum geht es Die Parteien streiten

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Arztbesuch während Arbeitszeit

Arztbesuch als Arbeitszeit?

Ein Tarifvertrag kann vorsehen, dass ein Beschäftigter sich die Zeiten für eine ärztliche Untersuchung als Arbeitszeit gutschreiben lassen kann. Gilt der Tarifvertrag für die Metallindustrie Nordrhein-Westfalen, zählen dafür die Zeiten für Untersuchungen, das Warten beim Arzt und die Wegezeit – so das LAG Hamm. Das war der Fall Ein Beschäftigter, für den der Tarifvertrag der

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Mobile Arbeit: Arbeitgeber kann Präsenzzeiten nicht einseitig anordnen

Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet – so das LAG München in einem Eilverfahren. Das war der Fall Die Arbeitgeberin, die Allianz Re, ist ein Rückversicherungsunternehmen der

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BAG: 20-Stunden-Vermutung für Arbeit auf Abruf

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer »Arbeit auf Abruf« vereinbaren, ohne deren wöchentliche Dauer festzulegen, gilt gesetzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Um davon abzuweichen, sind objektive Anhaltspunkte erforderlich, dass die Parteien bei Vertragsschluss etwas anderes gewollt haben. Darum geht es Die Arbeitnehmerin ist seit dem Jahr 2009 bei einem Unternehmen der Druckindustrie als „Abrufkraft

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