Keine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Corona-Pandemie
Bis einschließlich 31. Juli 2020 galt die COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die eine Vielzahl an Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz vorsah. Neben der Verlängerung der Höchstarbeitszeit für systemrelevante Tätigkeiten wurde durch die Verordnung auch eine Verkürzung der Mindestruhezeit geregelt. Auch Arbeit an Sonn- und Feiertagen war für die in der Verordnung näher bestimmten Tätigkeiten grundsätzlich möglich.
Keine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit in Zeiten der Corona-Pandemie Read More »