Tarifrecht

Arbeitsvertrag: Befristung nur mit Unterschrift wirksam

Eine Befristung des Arbeitsvertrags müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in schriftlich vereinbaren. Ein digital signierter Arbeitsvertrag genügt dieser Anforderung nur, wenn das Signaturverfahren von der Bundesnetzagentur zertifiziert ist (qualifizierte elektronische Signatur). Fehlt es daran, ist der Arbeitsvertrag elektronisch auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin.

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Neuregelungen zur Altersteilzeit

Kein Urlaub mehr in der Freistellungsphase

Wer in der Altersteilzeit im Blockmodell arbeiten will, sollte genau aushandeln, wieviel bezahlter Urlaub ihm vor der Freistellungsphase noch zusteht. Denn soweit der Arbeitnehmer von der Arbeit befreit ist, entsteht ihm für diese Zeit kein Urlaubsanspruch mehr – so das Bundesarbeitsgericht.

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