Meinungsfreiheit

Kündigung eines Azubis wegen YouTube-Video wirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Probezeitkündigung eines Auszubildenden beim Springer-Konzern für wirksam erachtet. Der Azubi hatte ein Video mit dem Titel »Wie entsteht eine Lüge« über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel am 7.10.2023 bei YouTube eingestellt. Das war der Fall Der Auszubildende hatte im September 2023 eine Ausbildung zum Mediengestalter […]

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LAG Thüringen: Grenze für öffentliche Kritik am Arbeitgeber

Wer Missstände beim Arbeitgeber öffentlich machen will, muss zunächst sorgfältig prüfen, ob diese auch der Wahrheit entsprechen. Die dann geübte Kritik darf zugespitzt und polemisch sein, sofern sie keine reine Diffamierung des Arbeitgebers darstellt. Kritik am Arbeitsplatz ist von der Meinungsfreiheit umfasst. Immer wieder ist fraglich, wie weit Beschäftigte Kritik am Arbeitgeber im Rahmen der

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