Kosten-Freistellung des Betriebsrats gilt auch nach Ende der Amtszeit
Meldet der Betriebsrat seine Mitglieder für ein erforderliches Seminar an, muss der Arbeitgeber das Gremium von den Kosten dafür freistellen. Der Freistellungsanspruch steht auch nach Auflösung des Betriebsrats den früheren Mitgliedern weiter zu – so das LAG Hessen.
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