Lennart Helal

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft kann ausnahmsweise Arbeitszeit sein

Kann Rufbereitschaft Arbeitszeit sein? Nach deutschem Verständnis ist die Rufbereitschaft selbst nicht Arbeitszeit, nur der jeweilige Einsatz. Anders urteilte vor kurzem der EuGH bei einem Feuerwehrmann. Er bewertete Rufbereitschaft aber nicht als Arbeitszeit, sondern als Bereitschaftsdienst: Dies aber auch nur unter bestimmten Umständen. Dann, wenn er innerhalb von höchstens acht Minuten auf der Wache erscheinen […]

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Elterngeld

Kein Elterngeldverlust durch Heiratsbeihilfe und Weihnachtsgeld

Anlassbezogene oder einmalige Zahlungen wie eine Heiratsbeihilfe oder Weihnachtsgeld reduzieren das Elterngeld auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber keinen Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn vornimmt, sondern das Einkommen während des Elterngeldbezugs pauschal versteuert. Dies hat der 10. Senat des Bundessozialgerichts am heutigen Tag entschieden (Aktenzeichen B 10 EG 8/16 R).

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Arbeitsunfähigkeitsvescheinigung

Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig vorliegen

Beim Krankengeld gilt eine strenge Regelung: Geht die AU-Bescheinigung zu spät ein, muss die Kasse nicht zahlen. Hat die Krankenkasse aber zugestimmt, dass der zuständige Arzt die Bescheinigung übermittelt, muss sie sich dessen Verspätung zurechnen lassen – so das Sozialgericht Detmold in zwei Urteilen.

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Kündigung eines Betriebsrats nach Amtsniederlegung

Kündigung eines Betriebsrats nach Amtsniederlegung

Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds erfordert die Zustimmung des Gremiums oder einen gerichtlichen Beschluss. Diese sogenannte gerichtliche Ersetzung der Zustimmung bezieht sich auf Kündigungsgründe, nicht auf das Amt. Weswegen nach einem Wechsel in den Wahlvorstand kein neues Zustimmungsverfahren erforderlich ist – so das BAG.

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Arbeitsrechtstage 2018

Einwilligungen im arbeitsrechtlichen Kontext ab Mai 2018

Auf den diesjährigen Arbeitsrechtstagen 2018 standen die Herausforderungen der Betriebsratsarbeit von 2018 bis 2022 und damit auch die anstehenden Betriebsratswahlen auf dem Programm. Kein Licht ohne Schatten. Bei einer solchen Tagung darf das Thema Betriebsratsbehinderung nicht fehlen. Da sich auch im Datenschutzrecht bald einiges ändert, hat Prof. Dr. Wolfgang Däubler zu den Herausforderungen referiert. 

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