Kündigung wegen Lektüre von „Mein Kampf“
Wer bei der Arbeit »Adolf Hitler, Mein Kampf« liest, riskiert seinen Job. Das LAG Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung eines Bezirksamt-Mitarbeiters für wirksam, der während der Arbeitszeit im Pausenraum des Dienstgebäudes die Originalausgabe mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hatte.
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