Arbeitsrecht

Häufig beschäftigst du dich als Betriebsrat mit arbeitsrechtlichen Fragen. Hier findest Du die passenden Seminare für deinen klaren Durchblick im Paragraphenwald und fundiertes Wissen im Umgang mit den Gesetzen.

Die Schutzrechte von Arbeitnehmer(inne)n werden wesentlich durch das Arbeitsrecht bestimmt. Entsprechend bedeutsam ist es für jeden BR, Grundlagen, aktuelle Gesetzesänderungen und wichtige gerichtliche Urteile zu kennen. All das vermitteln dir unsere Arbeitsrechtsseminare auf klare und verständliche Weise. Außerdem gehen wir dort zahlreichen Fragen nach, die für deine Interessenvertretung elementar sind.

Rufbereitschaft

Rufbereitschaft kann ausnahmsweise Arbeitszeit sein

Kann Rufbereitschaft Arbeitszeit sein? Nach deutschem Verständnis ist die Rufbereitschaft selbst nicht Arbeitszeit, nur der jeweilige Einsatz. Anders urteilte vor kurzem der EuGH bei einem Feuerwehrmann. Er bewertete Rufbereitschaft aber nicht als Arbeitszeit, sondern als Bereitschaftsdienst: Dies aber auch nur unter bestimmten Umständen. Dann, wenn er innerhalb von höchstens acht Minuten auf der Wache erscheinen

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Arbeitsrechtstage 2018

Einwilligungen im arbeitsrechtlichen Kontext ab Mai 2018

Auf den diesjährigen Arbeitsrechtstagen 2018 standen die Herausforderungen der Betriebsratsarbeit von 2018 bis 2022 und damit auch die anstehenden Betriebsratswahlen auf dem Programm. Kein Licht ohne Schatten. Bei einer solchen Tagung darf das Thema Betriebsratsbehinderung nicht fehlen. Da sich auch im Datenschutzrecht bald einiges ändert, hat Prof. Dr. Wolfgang Däubler zu den Herausforderungen referiert. 

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Entscheidung des Gerichts

Massenentlassungsanzeige – Berücksichtigung von LeiharbeitnehmerInnen

Die Beklagte betreibt Bildungseinrichtungen. Anfang November 2014 vereinbarte sie mit dem bei ihr gebildeten Betriebsrat einen Interessenausgleich über ihre Absicht, insgesamt vier Einrichtungen zu schließen. Am 24. November 2014 kündigte sie das Arbeitsverhältnis der Klägerin zum 31. Juli 2015. In der Zeit vom 24. November 2014 bis zum 24. Dezember 2014 erklärte die Beklagte mindestens

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Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist

Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung seiner Kündigungsfrist

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für die Beschäftigten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinn von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher Weise verlängert wird.

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