EUGH zur Arbeitszeit
Wenn es nach dem EuGH geht, ist die biblische Regel »sechs Tage arbeiten, am siebten Tag ruhen«, außer Kraft gesetzt. Im Falle eines Casino-Mitarbeiters in Portugal entschied das Luxemburger Gericht, dass ein Arbeitnehmer bis zu zwölf Tage am Stück arbeiten könne. Die Arbeitszeitrichtlinie verbiete dies nicht, wenn die im Sieben-Tage-Zeitraum vorgeschriebenen Ruhetage gewährleistet seien.
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