Keine Kündigung trotz falsch abgerechneter Überstunden
Ein Mitarbeiter, der jeden Monat Überstunden aufschreibt und ausgezahlt bekommt, obwohl er sie gar nicht geleistet hat, muss nicht immer mit einer Kündigung rechnen. Im zu entscheidenden Fall hatte der Arbeitnehmer eine Absprache mit der Personalreferentin vereinbart. Die fristlose Kündigung war daher unverhältnismäßig – so das ArbG Mannheim.
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