Schon wieder Datenschutz, heute aber mit dem Fokus auf die Mitbestimmung
Betriebsräten bringt die DS-GVO einen Mitbestimmungsvorsprung. Denn Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis ist der Arbeitgeber und der muss den Grundsatz: „Keine Datenverarbeitung ohne Rechtsgrundlage“ beachten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ganz grundsätzlich kann neben der Generalklausel des Art. 6 DS-GVO zunächst einmal die Einwilligung des Betroffenen sein. Im Arbeitsverhältnis kommt dann noch § 26 Absatz […]
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