Nach der (BR-) Wahl ist vor der (SBV-) Wahl

Ab dem 1. Oktober ist es nach vier Jahren wieder so weit. Die Schwerbehindertenvertretung wird gewählt. Manches ist neu. Vor allem, was die Anzahl und die Bedeutung der Stellvertretungen betrifft. Und eines ist gleich geblieben: Die SBV-Wahlen bieten einen Rahmen, um für das Anliegen der SBV zu sensibilisieren. Und nicht zuletzt sind sie die Chance, ein starkes Mandat für die nächsten vier Jahre zu erhalten.

In der Vergangenheit mag es manchmal so erschienen sein, als sei der zweite Platz bei der Wahl nichts anderes als der erste Verliererplatz. Aber: Die Stellvertretung der SBV-Vertrauensperson ist alles andere als ein ‚Trostpreis‘. Das hat nun auch der Gesetzgeber sehr deutlich gemacht.

Zunächst einmal findet die Wahl zur Stellvertretung getrennt von der zur Vertrauensperson statt. Mit anderen Worten: Die Stellvertretung ist ein eigenständiges Amt und als solches wichtig.

Zweitens wurde in Betrieben mit mehr als 100 behindert Beschäftigten die Anzahl der heranziehbaren Stellvertretungen deutlich erhöht: War diese Zahl früher auf Betriebe mit mindesten 200 beschäftigten Menschen mit Behinderung und auf eine einzige Stellvertretung begrenzt, so ist nun bereits ab 100 eine erste und je weitere 100 eine weitere Stellvertretung heranziehbar und auf Wunsch auch freizustellen. Und mehr noch: nunmehr gibt es einen eindeutigen Anspruch auf Schulungen für diese Stellvertretungen.

Doch nicht nur in Betrieben mit dieser Größenordnung spielen Stellvertretungen eine wichtige Rolle. Auch in anderen Unternehmen ist die Wahl mindestens einer Stellvertretung zwingend vorgeschrieben und auch sachlich absolut erforderlich. Schließlich muss es eine Vertretung geben, wenn die Vertrauensperson wegen Urlaub, dienstlichen Belangen oder Krankheit Termine nicht wahrnehmen kann. Hier sollte auf jeden Fall mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden, dass diese Stellvertretung zumindest ein Grundlagenseminar zu den Aufgaben und Rechten der SBV besucht.

Es empfiehlt sich darüber hinaus, neben den ‚obligatorischen‘ Stellvertretungen nach Möglichkeit noch weitere Stellvertretungen zu wählen. Die Möglichkeit besteht sowohl in kleineren Unternehmen im Rahmen des vereinfachten Wahlverfahrens: Dort beschließt die Wahlversammlung selbst, wie viele Stellvertretungen gewählt werden. Und in größeren Unternehmen legt der Wahlvorstand nach Erörterung mit SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber die Anzahl fest.

Insofern geht es bei den Wahlen zur SBV nicht nur darum, Kolleginnen und Kollegen zur Abgabe ihrer Stimme zu bewegen. Vielmehr bietet sich auch die Chance, insbesondere jüngere Kolleginnen und Kollegen einzuladen, sich mit ehrenamtlich zu engagieren. Denn die Arbeit der SBV hilft entscheidend dabei, Barrieren im Betrieb abzubauen. Solche im wörtlichen Sinne. Und Barrieren in den Köpfen.

Die IG BCE hat sich auf ihrem letzten Kongress im Oktober 2017 dazu ganz explizit bekannt: „Wir wollen Gute Arbeit inklusiv machen“, so der Titel eines einstimmig angenommenen Beschlusses, der zugleich Arbeitsauftrag für die kommenden Jahre ist.

Die IG BCE wird die Schwerbehindertenvertretungen beraten und unterstützen. Sowohl jetzt, vor den Wahlen, mit Materialien wie eine ausführliche Wahlbroschüre mit Handlungshilfen sowie Flyer und Plakate, die über die Bezirke oder direkt bestellt werden können. Aber auch danach. Mit Bildungsangeboten der BWS, in denen teilweise ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen mit langjährigen praktischen Erfahrungen vermitteln, wie das geht: Gute Arbeit inklusiv zu machen und ganz konkret im Betrieb dort zu helfen und unterstützen, wo Hilfe benötigt wird.

Die IG BCE bietet aber noch mehr. So zum Beispiel den strategischen Handlungsrahmen „Aktionsplan Inklusion“, der für SBVen Wege aufzeigt, um ihrem Auftrag im Unternehmen nachzukommen und Allianzen zu schmieden.

Neben den Bezirken steht auch die Anfang diesen Jahres neu geschaffene Abteilung „Diversity und Antidiskriminierung“ (abt.diversity@igbce.de) gern zur Verfügung. Weitere Informationen auch unter www.sbv.igbce.de

Autor:
Rainer Koch
Abt. Diversity und Antidiskriminierung