Recht auf Homeoffice statt Kündigung?
Der Arbeitgeber muss dem Beschäftigten nicht vorrangig eine Tätigkeit aus dem Homeoffice als milderes Mittel gegenüber einer Versetzung anbieten – so lautet das Urteil des LAG Berlin Brandenburg in einem aktuellen Fall. Das Arbeitsgericht hatte zuvor das Gegenteil entschieden und den Anspruch auf Homeoffice gewährt.
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