Kündigung eines Betriebsrats nach Amtsniederlegung
Die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds erfordert die Zustimmung des Gremiums oder einen gerichtlichen Beschluss. Diese sogenannte gerichtliche Ersetzung der Zustimmung bezieht sich auf Kündigungsgründe, nicht auf das Amt. Weswegen nach einem Wechsel in den Wahlvorstand kein neues Zustimmungsverfahren erforderlich ist – so das BAG.
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