Keine höhere Erwerbsminderungsrente für Bestandsrentner
Wer schon seit 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezieht, hat keinen Anspruch auf eine Neuberechnung seiner Rente nach den heute geltenden günstigeren Regelungen. – so das Bundessozialgericht (BSG). Allerdings können Bestandsrentner ab 2024 mit einem Rentenzuschlag rechnen. Darum geht es Zwei 1956 bzw. 1957 geborene Personen beziehen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die einer weiteren Erwerbstätigkeit entgegenstehen, seit 2004 […]
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