Arbeitsunfähigkeit

Beweiswert erschüttert: Keine Entgeltfortzahlung

Beschäftigte weisen durch die AU-Bescheinigung ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer nach. Zweifel können bestehen, wenn sich Kündigungsfrist und Dauer der AU-Bescheinigung decken. Was müssen Beschäftigte in so einem Fall vortragen? Hinweise dazu gibt eine neue Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern. Das war der Fall Der Beschäftigte war zwischen Oktober und Dezember 2022 mehrfach arbeitsunfähig erkrankt, […]

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Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Kündigung

Erkrankt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber, kann das den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern. Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer die gesamte Kündigungsfrist über krank ist. Anders sieht es in Fällen aus, in denen der Arbeitnehmer bereits vor der Kündigung krank ist. Das war der Fall Der Arbeitnehmer war seit

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Das müsst Ihr zur eAU-Bescheinigung wissen

Alles wird digital – auch der »gelbe Schein«. Seit dem 1.1.2023 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU-Bescheinigung). Das bringt viele Folgefragen mit sich, die noch nicht abschließend geklärt sind. Was jetzt gilt, erfahrt Ihr hier. Beschäftigte müssen ihrem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Sind sie länger als drei Tage nicht arbeitsfähig,

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Sonderzahlungen rechtfertigen keine krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung setzt voraus, dass für den Arbeitnehmer auch in Zukunft weitere erhebliche Fehlzeiten zu erwarten sind. Zudem muss der Arbeitgeber darlegen, dass ihn dies wirtschaftlich unzumutbar belastet. Dabei kann er sich nicht auf freiwillige Sonderzahlungen oder Leistungen wie Krankengeldzuschüsse oder Urlaubsgeld berufen, die nicht von der Arbeitsleistung abhängen – so das BAG. Das

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Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) startet

Gesetzlich Versicherte müssen seit 1. Oktober 2021 ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr als Ausdruck („gelber Schein“) an ihre Krankenkasse schicken. Das soll von den Arztpraxen digital übernommen werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da noch nicht alle Ärztinnen und Ärzte technisch entsprechend ausgestattet sind. Ihrem Arbeitgeber müssen Erkrankte die eAU noch bis Juli 2022

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