Unterlassungsanspruch

Mobile Arbeit: Arbeitgeber kann Präsenzzeiten nicht einseitig anordnen

Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet – so das LAG München in einem Eilverfahren. Das war der Fall Die Arbeitgeberin, die Allianz Re, ist ein Rückversicherungsunternehmen der […]

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