3-G am Arbeitsplatz: Corona-Test-Verweigerer bekommen kein Gehalt
Wer verpflichtende Corona-Tests verweigert, muss nicht beschäftigt werden und bekommt auch kein Gehalt. Ein Test stelle keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar – so das LAG München. Derzeit gilt überall 3-G am Arbeitsplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist oder dies dem Arbeitgeber nicht offenbaren will, muss sich testen lassen. Sonst drohen massive […]
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