Lennart Helal

Elektronische AU-Bescheinigung (eAU) startet

Gesetzlich Versicherte müssen seit 1. Oktober 2021 ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr als Ausdruck („gelber Schein“) an ihre Krankenkasse schicken. Das soll von den Arztpraxen digital übernommen werden. Allerdings gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2021, da noch nicht alle Ärztinnen und Ärzte technisch entsprechend ausgestattet sind. Ihrem Arbeitgeber müssen Erkrankte die eAU noch bis Juli 2022 […]

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Seminare der IG BCE für Betriebsrät*innen im ersten Quartal 2022

Mit dem „Mut-Programm“ bildet die IG BCE aktive Gewerkschafter*innen für ihren starken Auftritt im Betrieb aus. Stellt euch mithilfe der folgenden Übersicht euer persönliches Bildungsprogramm für das erste Quartal 2022 zusammen! Natürlich könnt ihr eure Seminare gleich online buchen.

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Betriebsratswahlen 2022: neue Regelungen in der Wahlordnung

Nach den Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde auch die Wahlordnung (WO) angepasst, die seit dem 15. Oktober 2021 nun in Kraft ist. Unter anderem sind jetzt digitale Sitzungen des Wahlvorstands möglich. Diese Änderungen sollte nicht nur der Wahlvorstand der BR-Wahl im Blick haben – auch für euch als Betriebsrät*innen sind sie interessant. Was ist alles

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Rassistische Anrede ist kein Spaß, sondern ein Kündigungsgrund

Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt das die außerordentliche Kündigung. So hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei. Im

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Nicht jede Arbeitsverweigerung taugt zur fristlosen Kündigung

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann Beschäftigte den Job kosten, und zwar fristlos. Allerdings nur, wenn im Rahmen der Interessenabwägung klar wird, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt.

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Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt

Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.

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