Fristlose Kündigung wegen Beleidigung nicht ohne Abmahnung
Beleidigungen oder herabsetzende Äußerungen gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung. Allerdings ist vorher eine Abmahnung nötig. Im Falle einer psychischen Erkrankung jedenfalls dann, wenn die Chance auf Besserung besteht. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Fall.
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