BR-Wahlen 2022: Videokonferenzen für Wahlvorstände bald möglich

Noch ist nicht genau abzusehen, wie die Betriebsratswahlen 2022 ablaufen werden. Das Bundesarbeitsministerium überarbeitet derzeit die Wahlordnung. Auch Wahlvorstände sollen ihre Sitzungen künftig per Videokonferenz abhalten können. Wahlumschläge entfallen, die Briefwahl wird ausgeweitet. Wir erklären, mit welchen Regelungen für die BR-Wahl 2022 zu rechnen ist.

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Rassistische Anrede ist kein Spaß, sondern ein Kündigungsgrund

Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als „Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt das die außerordentliche Kündigung. So hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden, da die Äußerung beleidigend und rassistisch sei. Im

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Nicht jede Arbeitsverweigerung taugt zur fristlosen Kündigung

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung kann Beschäftigte den Job kosten, und zwar fristlos. Allerdings nur, wenn im Rahmen der Interessenabwägung klar wird, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz zeigt.

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Pizza einpacken trotz Krankheit erlaubt

Nicht jeder, der krank ist, gehört automatisch ins Bett. Und nur, weil ein Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit andere Tätigkeiten verrichtet, kann er deswegen noch lange nicht gekündigt werden. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln: Einem Bekannten zu helfen, Pizzakartons zu stapeln und ins Auto zu laden, erschüttert nicht den Beweiswert einer Krankschreibung.

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Corona-Pandemie: Homeoffice-Pflicht bis 30. April verlängert

Seit Ende Januar müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit geben, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es möglich ist. Damit sollen die Infektionszahlen eingedämmt und weiter gesenkt werden. Mitte März 2021 wurde die sogenannte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch einmal verlängert – und zwar bis einschließlich 30. April 2021. Mobiles Arbeiten sei ein wichtiges Element,

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