LAG Köln: Präventionsverfahren ist schon in der Wartezeit durchzuführen
Besonderer Kündigungsschutz Schon in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, ein Präventionsverfahren (§ 167 Abs. 1 SGB IX) durchzuführen, wenn sich bei der Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers Probleme abzeichnen. Unterbleibt dies, kann auch eine Probezeitkündigung rechtswidrig sein – so das LAG Köln. Darum geht es Der 1984 geborene Kläger verfügt […]
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