Arbeitgeber darf Maskenpflicht anordnen
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich Fürsorgepflichten gegenüber seinen Mitarbeiter*innen. Dazu gehört auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie der Gesundheits- und Infektionsschutz, der die persönlichen Interessen Einzelner überwiegt. Das Arbeitsgericht Siegburg entschied deshalb, dass der Arbeitgeber das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit anordnen kann, und wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des Klägers […]
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