Verdachtskündigung

Verdachtskündigung bei Zufallsfunden zulässig?

Der Arbeitgeber darf die dienstlichen Rechner seiner Angestellten durchsuchen, wenn er kontrollieren will, ob sie ihre Pflichten erfüllen. Datenschutzrechtlich ist das erlaubt, solange keine privaten Dateien dabei sind. Stößt der Arbeitgeber zufällig auf sachliche Anhaltspunkte für eine schwere Pflichtverletzung, kann er darauf eine Verdachtskündigung stützen – so das Bundesarbeitsgericht.

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Buchstabenmüsli

Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig Lesen und Schreiben

Auch bei dir im Betrieb? – VL- und BR-Mentorenausbildung zur Einfachen Sprache Mehr als 6,2 Millionen Menschen im erwerbsfähigem Alter, können nicht gut lesen und schreiben. Mehr als die Hälfte sind berufstätig, also deine Kolleginnen und Kollegen. Sie brauchen die Unterstützung ihres Betriebsrates und ihrer Vertrauensleute in besonderer Weise.

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