Fristlose Kündigung bei gefälschtem Impfnachweis
Legt ein Arbeitnehmer im Rahmen seiner Nachweispflicht einen gefälschten Impfnachweis vor, berechtigt dies den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung. Die Beweislast dafür, dass eine Fälschung vorliegt, liegt aber beim Arbeitgeber – so das Landesarbeitsgericht Düsseldorf in einem laufenden Verfahren. Darum geht es Der Arbeitnehmer war seit dem 01.09.1990 bei seiner Arbeitgeberin tätig. Im Herbst 2021 galt […]
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