Homeoffice

Heizungskontrolle im Homeoffice ist unfallversichert

Frieren am Arbeitsplatz – das darf nicht sein! Das gilt auch für den häuslichen Arbeitsbereich. Das Bundessozialgericht hat deshalb einen Unfall des Arbeitnehmers beim Überprüfen seiner Heizung während des Homeoffice als Arbeitsunfall eingestuft. Das war der Fall Der Arbeitnehmer arbeitete von zu Hause in seinem Wohnzimmer. Während des Arbeitens bemerkte er, dass die Heizkörper überall […]

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Mobile Arbeit: Arbeitgeber kann Präsenzzeiten nicht einseitig anordnen

Bei der Frage, wie mobile Arbeit im Betrieb ausgestaltet wird, darf der Betriebsrat mitbestimmen. Ist dazu eine Betriebsvereinbarung geschlossen, kann der Betriebsrat Unterlassung verlangen, wenn der Arbeitgeber einseitig über das Vereinbarte hinaus Präsenztage anordnet – so das LAG München in einem Eilverfahren. Das war der Fall Die Arbeitgeberin, die Allianz Re, ist ein Rückversicherungsunternehmen der

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Corona-Pandemie: Homeoffice-Pflicht bis 30. April verlängert

Seit Ende Januar müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeiter*innen aufgrund der Corona-Pandemie die Möglichkeit geben, von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es möglich ist. Damit sollen die Infektionszahlen eingedämmt und weiter gesenkt werden. Mitte März 2021 wurde die sogenannte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung noch einmal verlängert – und zwar bis einschließlich 30. April 2021. Mobiles Arbeiten sei ein wichtiges Element,

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Auswirkungen der Corona-Krise auf die Betriebsratsarbeit

Kontakte und persönliche Gespräche vermeiden, im Homeoffice arbeiten, Kurzarbeit: Die Corona-Pandemie beeinflusst die Arbeit der Belegschaft – und damit natürlich die deines Gremiums. Denn trotz aller Einschränkungen kommt es genau jetzt auf eine gute BR-Arbeit an. Doch wie kann sie gelingen? Gibt es pragmatische und trotzdem rechtliche saubere Lösungen? Schauen wir uns typische Situationen einfach

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Keine Präsenzseminare, aber erweitertes Webinar-Angebot

Angesichts der stetig ansteigenden Zahl der bestätigten Corona-Erkrankungen in ganz Deutschland ist es unsere Pflicht und Verantwortung, unseren Beitrag zu leisten, die Verbreitung einzudämmen. Deshalb haben wir gemeinsam mit dem Krisenstab der IG BCE beschlossen, ab sofort alle Seminare bis einschließlich 30.06.2020 abzusagen.

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