Keine Gutschrift für Betriebsratsarbeit im Urlaub
Ein Betriebsratsvorsitzender hat keinen Anspruch auf eine Arbeitszeitgutschrift für Betriebsratstätigkeiten, die er in seinem Erholungsurlaub erbringt – so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Darum geht es Der Arbeitgeber ist ein Unternehmen der Verpackungsindustrie mit unter 100 Arbeitnehmer:innen. In seinem Betrieb amtiert ein fünfköpfiger Betriebsrat. Der Betriebsratsvorsitzende bekam vom 19. bis 23.12.2022 fünf Tage Erholungsurlaub genehmigt. Diesen Urlaub […]
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